AGB`s,

1.AGB des Fotografen!

 

Neue Allgemeine Geschäftsbedingungen 

(Bundesanzeiger Nr. 88 vom 15. Mai 2002 – Seite 10.436)

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen

erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart,

wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2. "Lichtbilder" im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen

hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form

oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

(Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos,

elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)

II. Urheberrecht

1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern

nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich

nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken,

ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde

- jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.

Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf

der besonderen Vereinbarung.

4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger

Bezahlung des Honorars an den Fotografen.

5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht,

das Lichtbild zu vervielfältigen

und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte

übertragen worden sind.

6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf,

sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen,

als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden.

Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung

berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

7. Die Negative verbleiben beim Fotografen.

Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur

bei gesonderter Vereinbarung.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar

als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale

zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet;

Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen,

Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.)

sind vom Auftraggeber zu tragen.



2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen

Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht

spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung

oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht.

Dem Fotografen bleibt vorbehalten,

den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung

zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben

die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.

4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen

Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben,

so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der

künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.

Wünscht der Auftraggeber während oder nach der

Aufnahmeproduktion Änderungen,

so hat er die Mehrkosten zu tragen.

Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits

begonnene Arbeiten.

IV. Haftung

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem

Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen,

haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz

und grober Fahrlässigkeit.

Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens,

des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.

Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays,

Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf,

wenn nichts anderes vereinbart wurde –

nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Der Fotograf verwahrt die Negative sorgfältig.

Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte

Negative nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

Vor der Vernichtung benachrichtigt er den Auftraggeber

und bietet ihm die Negative zum Kauf an.

3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit

der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller

des Fotomaterials.

4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen

erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung

erfolgt.

V. Nebenpflichten


1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen

übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs und Verbreitungsrecht sowie

bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt.

Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen,

trägt der Auftraggeber.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte

rechtzeitig zur Verfügung zu stellen u. unverzüglich

nach der Aufnahme wieder abzuholen.

Holt der Auftraggeber nach Aufforderung

die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab,

ist der Fotograf berechtigt,

gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen

oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände

auf Kosten des Auftraggebers auszulagern.

Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

1. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder

zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten

Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang

– wenn keine längere Zeit vereinbart wurde -

auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden.

Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf,

sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat,

Bezahlung verlangen.

2. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv,

so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb

eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber,

die ausgewählten innerhalb eines Monats nach

Verwendung zurückzuschicken.

Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug,

kann der Fotograf eine Blockierungsgebühr von

1 (in Worten: ein) Euro pro Tag und Bild verlangen,

sofern nicht der Auftraggeber nachweist,

dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist

als die Schadenspauschale.

Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung

der Bilder ausschließt,

kann der Fotograf Schadenersatz verlangen.

Der Schadenersatz beträgt mindestens

1000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes Original und

200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat,

sofern nicht der Auftraggeber nachweist,

dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist,

als die Schadenspauschale.

Die Geltendmachung eines höheren Schadens

bleibt dem Fotografen vorbehalten.

3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit

aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat,

wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen,

sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend.

Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf

auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz,

sofern nicht der Auftraggeber nachweist,

dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist.

Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers

kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

4. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich,

wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt

worden sind.

Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz

und grober Fahrlässigkeit.

VII. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten

des Auftraggebers können gespeichert werden.

Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des

Auftrages bekannt gewordenen Informationen

vertraulich zu behandeln.

VIII. Digitale Fotografie


1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der

Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art

bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht

zur Speicherung und Vervielfältigung,

wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

IX. Bildbearbeitung


1. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre

Vervielfältigung und Verbreitung, analog od. digital,

bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen.

Entsteht durch Foto-Composing,

Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk,

ist dieses mit [M] zu kennzeichnen.

Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des

neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital

so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen

mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung

so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung,

bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen,

bei allen Arten von Projektionen,

insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe,

erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder

klar und eindeutig identifizierbar ist.

4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist,

den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt.

Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei,

die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

X. Nutzung und Verbreitung


1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet

und in Intranets, in Online-Datenbanken,

in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch

des Auftraggebers bestimmt sind,

auf Diskette, CD-ROM od. ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund

einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen

und dem Auftraggeber gestattet.

2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und

in Intranets und auf Datenträgern und Geräten,

die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung

von Soft- und Hardcopies geeignet sind,

bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen,

die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat,

bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

4. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger,

Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben,

wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

5. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger,

Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren

und gesondert zu vergüten.

6. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten

zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung

des Fotografen verändert werden.

7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern,

Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber;

die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

XI. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist

der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist.

Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des

öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen,

so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

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W i d e r r u f s b e l e h r u n g:
(Widerrufsrecht)


Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb 14 Tagen ohne Angabe

von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder durch Rücksendung

der Ware widerrufen.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung

des Widerrufs oder der Ware an folgende

E-Mail: Stefan.Feller@googlemail.com.

R ü c k g a b e r e c h t:


(Rückgaberecht und Rückgabefolgen (§5))
Alle Artikel können Sie ohne Angabe von Gründen innerhalb

von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zurückgeben.

Die Rückgabefrist ist gewahrt, wenn Sie innerhalb 14 Tage nach

Warenerhalt den erworbenen Artikel an mich zurücksenden.
Vom Rückgaberecht ausgeschlossen sind CD`s und DVD`s nach öffnen

der Verpackung, bzw. des Sicherheitssiegel`s.

Rückgabefolgen:

Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits

empfangenen Leistungen zurück zugewähren.

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Wurde eine falsche oder mangelhafte Ware geliefert,

ist die Rücksendung kostenfrei und wird innerhalb

Deutschland übernommen..
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Ferner auch nicht bei Verträgen, die in der Form von Versteigerungen

(§ 156 BGB) geschlossen werden.

L i e f e r b e d i n g u n g e n:

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Stand 2009

 

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